Saisonkennzeichen
Durch ein Saisonkennzeichen wird ein Zeitraum („Saison“) festgelegt, in dem ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Der Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens muss zwischen zwei und elf fortlaufenden Monaten betragen und kann vom Fahrzeughalter frei gewählt werden. Dabei beginnt der Zulassungszeitraum immer am Monatsersten und endet am Monatsletzten. Dieser Zeitraum wird einmalig festgelegt und ist für die kommenden Jahre stets gleich. Er wird durch eingeprägte Ziffern auf dem Kennzeichen und durch einen Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil I kenntlich gemacht.