Wann zahle ich Kfz-Steuer?
Bei Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen werden, beginnt mit der Zulassung die Steuerpflicht. Auch ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland unterwegs sind, können steuerpflichtig werden, wenn für sie ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.
Wie berechne ich die Kfz-Steuer für mein Wohnmobil?
Die Berechnung der Kfz-Steuer beim Wohnmobil ist kompliziert. Denn es kommt sowohl auf das zulässige Gesamtgewicht als auch auf die Schadstoffklasse an.
Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch, zahlst du pro 200 Kilogramm Fahrzeuggewicht eine Summe X. Beim Wohnmobil geschieht das allerdings in zwei Stufen: Für die ersten zwei Tonnen des zulässigen Gesamtgewichts gilt ein höherer Satz als für das darüberhinausgehende Gewicht. Zusätzlich muss die Schadstoffklasse des Wohnmobils einbezogen werden. Diese Schadstoff-Schlüsselnummer findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter der Ziffer 14.1. oder unter „Schlüsselnummer zu 1“, wenn du noch alte Fahrzeugpapiere hast. Man unterscheidet zwischen den Schadstoffklassen 2 bis 6 und der Kategorie „Sonstiges“.
Je höher die Schadstoffklasse, desto weniger Emissionen stößt dein Wohnmobil aus und desto niedriger ist der Steuersatz.
Schadstoffklasse S4, S5 oder S6
Ordnet der Staat dein Wohnmobil mindestens der Schadstoffklasse S4 zu, zahlst du pro 200 Kilogramm folgenden Betrag:
bis 2.000 kg | über 2.000 kg |
16 Euro | 10 Euro |
Der Jahreshöchstbetrag liegt hier bei 800 Euro.
Schadstoffklasse S2 oder S3
Fällt dein Wohnmobil in die Schadstoffklasse S3 oder S2, zahlst du pro 200 Kilogramm folgenden Betrag:
bis 2.000 kg | über 2.000 kg |
24 Euro | 10 Euro |
Der Jahreshöchstbetrag liegt hier bei 1.000 Euro.
Sonstiges
Fällt dein Wohnmobil in keine der zuvor genannten Schadstoffklassen, zahlst du pro 200 Kilogramm folgenden Betrag:
bis 2.000 kg | über 2.000 kg | über 5.000 kg | über 12.000 kg |
40 Euro | 10 Euro | 15 Euro | 25 Euro |
Der Jahreshöchstbetrag liegt auch hier bei 1.000 Euro.
Rechenbeispiel
Als erstes Beispiel nehmen wir ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm und der Schadstoffklasse S4.
Für die ersten zwei Tonnen fallen also folgende Beiträge an:
2.000 kg | / | 200 kg | = | 10 |
10 | * | 16 Euro | = | 160 Euro |
Für die restlichen 1,5 Tonnen musst du Folgendes bezahlen:
1.500 kg | / | 200 kg | = | 7,5, also 8 |
8 | * | 10 Euro | = | 80 Euro |
Gesamtbetrag pro Jahr: 160 Euro + 80 Euro = 240 Euro
Als zweites Beispiel nehmen wir ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7.500 Kilogramm und der Schadstoffklasse S2.
Für die ersten 2 Tonnen zahlst du:
2.000 kg | / | 200 kg | = | 10 |
10 | * | 24 Euro | = | 240 Euro |
Für das restliche Gewicht von 5,5 Tonnen musst du wie folgt bezahlen:
5.500 kg | / | 200 kg | = | 27,5, also 28 |
28 | * | 10 Euro | = | 280 Euro |
Gesamtbetrag pro Jahr: 240 Euro + 280 Euro = 520 Euro
Wie kann ich Kfz-Steuern sparen?
- Ist dein Wohnmobil als Oldtimer zugelassen, beträgt die jährliche Kfz-Steuer pauschal 191,73 Euro. In diesem Blogbeitrag kannst du alles über die Oldtimer-Zulassung fürs Wohnmobil lesen.
- Mit einem Saisonkennzeichen zahlst du nur für die Monate, in denen dein Wohnmobil angemeldet ist. In diesem Blogbeitrag erfährst du alles Wissenswerte zum Saisonkennzeichen.
Fazit: komplizierte Berechnung leichtgemacht
Hast du das komplizierte Berechnungssystem der Kfz-Steuer für Wohnmobile erst einmal verstanden, wirst du keine Probleme mehr haben, den korrekten Steuersatz für dein Wohnmobil zu errechnen. So weißt du genau, wie hoch der Steuerbescheid ausfallen wird.