Überstehende Ladung in Deutschland

Um deine überstehende Ladung bei einer Fahrt in Deutschland zu kennzeichnen, musst du dich an die Straßenverkehrsordnung (StVO), genauer §22 Ladung, halten. Dort heißt es, dass

 

  • Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein dürfen (Kühllaster und land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind hiervon ausgenommen).
  • die Ladung bis zu einer Höhe von 2,5 Meter nicht nach vorne über das Fahrzeug (bei Gespannen ist das Zugfahrzeug gemeint) hinausragen darf. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorne bis 50 Zentimeter über das Fahrzeug (Zugfahrzeug) betragen.
  • die Ladung nach hinten bis zu 1,5 Meter hinausragen darf. Ist die zu fahrende Strecke kürzer als 100 Kilometer, darf die Ladung nach hinten sogar 3 Meter hinausragen.
  • Fahrzeug oder Gespann samt überragender Ladung nicht länger als 20,75 Meter sein dürfen.

Kennzeichnung

Ragt die Ladung mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeuges nach hinten heraus, musst du sie kenntlich machen. Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:

Kennzeichnung durch Warnfahne
Kennzeichnung durch Warnfahne © Fritz Berger

Eine hellrote, mindestens 30 x 30 Zentimeter große Fahne, die durch eine Querstange auseinandergehalten werden muss.

Kennzeichnung durch Warntafel
Kennzeichnung durch Warntafel © Fritz Berger

Ein hellrotes, mindestens 30 x 30 Zentimeter großes Schild, welches parallel zur Fahrzeugachse aufgehängt werden muss.

Hier findest du diese Warntafel, die du in Deutschland nutzen kannst.

Kennzeichnung durch Warnzylinder
Kennzeichnung durch Warnzylinder © Fritz Berger

Ein hellroter zylindrischer Körper, der senkrecht angebracht werden muss und mindestens einen Durchmesser von 35 Zentimeter und eine Höhe von 30 Zentimeter aufweisen muss.


Anbringung

  • Die Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
  • Bei schlechten Witterungsbedingungen muss außerdem eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle angebracht werden, sowie ein roter Rückstrahler auf maximal 90 Zentimeter Höhe.
  • Du kannst die Warntafeln mit Spanngummis oder Kabelbindern befestigen. Wichtig ist nur, dass sie sich nicht bewegen und verdrehen können.

Europäische Länder

Mit Hilfe der richtigen Kennzeichnung kannst du überstehende Ladung in fast allen Ländern Europas transportieren.

Warntafel an einem Fahrradträger
Warntafel an einem Fahrradträger © Fritz Berger

Überstehende Ladung in Italien

Nach italienischem Gesetz muss jegliche nach hinten überstehende Ladung gekennzeichnet werden. Das gilt beispielsweise auch für einen Fahrradträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung. Und auch dann, wenn du auf dem angebauten Fahrradträger keine Fahrräder transportierst.

  • Generell darf deine Ladung nicht mehr als 30 Prozent der Fahrzeuglänge überstehen.
  • Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, musst du sie links und rechts kennzeichnen.
  • Gegenstände, die auf dem Dach transportiert werden, müssen gekennzeichnet werden, wenn sie über die Stoßstange hinausragen.

Als Referenz wird hier immer die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge genommen.

Warntafel zur Nutzung in Italien
Warntafel zur Nutzung in Italien © Jokon

Hierzu ist eine Warntafel vorgeschrieben. Diese muss

  • aus Metall sein
  • 50 x 50 Zentimeter groß und quadratisch sein
  • rot-weiß gestreift sein und reflektieren
  • fünf rote und vier weiße Streifen haben
  • parallel zur Fahrzeugachse angebracht werden
  • geprüft sein und ein Prüfzeichen tragen
  • so befestigt werden, dass die diagonalen Streifen jeweils in die Straßenmitte nach unten verlaufen

Eine Warntafel, die du in Italien nutzen musst, findest du hier.

Die Vorschriften gelten auch, wenn du überstehende Ladung auf dem Zugfahrzeug transportierst und dahinter einen Wohnwagen ziehst.

In Italien darf Ladung nicht nach vorne überstehen.


Überstehende Ladung in Spanien

In Spanien muss jede Ladung, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, mit einer rot-weiß gestreiften Warntafel gekennzeichnet werden.

  • Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, musst du sie links und rechts kennzeichnen.
  • Die Ladung darf nicht mehr als 15 Prozent der Fahrzeuglänge überstehen, wenn sie nicht-teilbar ist und nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fahrzeuglänge, wenn die Ladung teilbar ist.
    Nicht-teilbar ist eine Ladung dann, wenn ihre Zerlegung schwierig oder zu teuer wäre, also beispielsweise ein Surfbrett oder ein Fahrrad.

Bei einem 5 m langen Auto darf das auf dem Dach befestigte Surfbrett also nicht mehr als 75 cm über das Fahrzeug herausragen.

Warntafel für die Nutzung in Spanien
Warntafel für die Nutzung in Spanien © HP

Die Warntafel, die du in Spanien nutzen musst, muss

  • aus Aluminium sein
  • 50 x 50 Zentimeter groß und quadratisch sein
  • rot-weiß gestreift sein und reflektieren
  • drei rote und drei weiße Streifen haben
  • eine schwarze Umrandung haben
  • parallel zur Fahrzeugachse angebracht werden
  • so befestigt werden, dass diagonalen Streifen jeweils in die Straßenmitte nach unten verlaufen

Hier findest du die Warntafel für Spanien im Berger Onlineshop.

Das Schild für Spanien darf nicht in Italien verwenden werden und andersrum.

Kombitafel für Italien und Spanien
Kombitafel für Italien und Spanien © IWH

Es gibt Kombi-Schilder, bei denen die eine Seite für Italien zugelassen ist. Drehst du das Schild um, erhältst du die in Spanien zugelassene Variante.

Hier findest du ein Kombi-Schild im Berger Onlineshop.


Überstehende Ladung in Portugal

Reist du nach Portugal, musst du deine überstehende Ladung auch hier kennzeichnen. Du darfst dort zur Kennzeichnung deiner Ladung die in Spanien gültige Warntafel nutzen.


Überstehende Ladung in Österreich

  • Steht die Ladung vorne wie hinten mehr als einen Meter über, musst du sie in Österreich kennzeichnen. Der österreichische Gesetzgeber fordert eine „deutliche Kennzeichnung“, ohne das allerdings weiter zu definieren. (§ 61 StVO)
  • Deine überstehende Ladung muss nur nachts oder bei schlechten Witterungsverhältnissen mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit ist eine zusätzliche Beleuchtung notwendig.
Tafel zur Nutzung in Österreich
Tafel zur Nutzung in Österreich © Fritz Berger

Die Warntafel darf maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht werden und muss reflektieren. Die weiße Tafel muss die Maße 25 x 40 Zentimeter haben und einen 5 Zentimeter dicken roten Rand.

Die Tafel darf maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein


Überstehende Ladung in Frankreich

  • In Frankreich muss eine reflektierende Warntafel nur angebracht werden, wenn die Ladung mehr als einen Meter hinten herausragt. Generell darf deine Ladung nicht mehr als drei Meter über das Fahrzeug herausragen.
  • Nachts muss zudem die nach hinten hinausragende Ladung mit mindestens einem roten Licht gekennzeichnet sein.
  • Die Kennzeichnung muss in einer Höhe von 40 - 90 Zentimeter über dem Boden befestigt werden.

Überstehende Ladung in der Schweiz

  • In der Schweiz musst du deinen Fahrradträger generell nicht kennzeichnen.
  • Überstehende Ladung muss nur dann durch eine Warntafel gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinausragt.
  • Tagsüber fordert der Gesetzgeber dann eine Kennzeichnung mit Wimpeln oder Tafeln jeglicher Art. Nachts und wenn die Witterung es erfordert, eine Kennzeichnung mit Licht oder Rückstrahlern, die nach vorne weiß und nach hinten rot leuchten. Die Rückstrahler dürfen sich höchstens 90 Zentimeter über dem Boden befinden.
  • Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen jeweils rechts und links außen Rückspiegel angebracht werden

Überstehende Ladung in Kroatien

In Kroatien muss du deine überstehende Ladung erst ab einem Meter Überstand kennzeichnen. Eine Warntafel ist nicht obligatorisch, eine Kennzeichnung durch ein rotes Tuch reicht aus. Nur bei Ladung, die aus einem Anhänger ragt und dessen Gesamtlänge somit überschreitet, ist eine Kennzeichnung durch eine Warntafel vorgeschrieben.


Überstehende Ladung in Ungarn

Die Warntafel für Italien darf in Ungarn genutzt werden
Die Warntafel für Italien darf in Ungarn genutzt werden © Fritz Berger

Überstehende Ladung muss in Ungarn immer gekennzeichnet werden. Die Tafel oder Fahne, die du dazu nutzen musst, soll rot oder rot-weiß und mindestens 40 x 40 Zentimeter groß sein. Somit kannst du die in Deutschland, Spanien oder Italien zugelassenen Tafeln problemlos nutzen.
Die Ladung darf seitlich nicht mehr als 40 Zentimeter hinausragen.


Fazit: gut vorbereitet für die nächste Fahrt

Es ist nicht immer eindeutig, ob und wie überstehende Ladung gekennzeichnet werden muss. Mit dieser Übersicht bist du für deinen nächsten Urlaub gut vorbereitet.

Du solltest dich vor deinem Urlaub ausführlich über die aktuellen Vorschriften zur Kennzeichnung überstehender Ladung informieren, da diese sich ändern können. Diese Auflistung stellt nur den momentanen Rechtsstand dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.