Wichtige Pflicht für alle:
die Haftpflichtversicherung
Wie Autos, Mofas oder E-Scooter müssen auch deine Campingfahrzeuge mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Die KFZ-Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen, die jedes Fahrzeug haben muss, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dein Wohnmobil wird wie ein Kraftfahrzeug versichert. Auch dein Wohnwagen wird versicherungstechnisch wie ein Kraftfahrzeug behandelt und ist nicht automatisch mit dem Zugfahrzeug abgesichert.
Wenn du bereits ein KFZ haftpflichtversichert hast, kannst du beim Abschluss einer Wohnmobil-Haftpflicht von deinem Schadensfreiheit-Rabatt profitieren. Die Police für Wohnwagen ist ohnehin deutlich günstiger als für Wohnmobile oder PKW.
Nutze am besten einen Versicherungsvergleich, bevor du eine Haftpflichtversicherung für deinen Wohnwagen oder Camper abschließt.
Zusätzlicher Versicherungsschutz
Teil- oder Vollkaskoversicherungen sind zwar nicht verpflichtend, aber dennoch empfehlenswert, wenn du ein eigenes Wohnmobil fährst oder mit dem Wohnwagen Urlaub machst. Denn mit der Haftpflicht sind nur die Schäden abgedeckt, die du selbst verursachst. Schäden durch Brände, Diebstahl oder Unwetter sind nur durch Teil- oder Vollkasko abgedeckt. Um Geld zu sparen, bietet sich ein Versicherungsvergleich an. Prüfe außerdem, wie es um den Versicherungsschutz im Ausland (EU- und Nicht-EU-Länder) bestellt ist.
In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche wichtigen Versicherungen es für Camper noch gibt.
KFZ-Steuer für Wohnwagen und Wohnmobile
Da dein Wohnmobil ein motorisiertes Fahrzeug ist, das am Straßenverkehr teilnimmt, fällt dafür auch KFZ-Steuer an, die von der Schadstoffklasse und technisch zulässiger Gesamtmasse abhängig ist. Für Wohnwagen gibt es ebenfalls eine Besteuerung. Da diese Campingfahrzeuge keinen eigenen Motor haben, berechnet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht, und zwar in 200 kg-Schritten. Pro angefangenen 200 Kilogramm werden pro Jahr 7,50 Euro KFZ-Steuer erhoben.
In diesem Blogbeitrag zeigen wir dir, wie du die Kfz-Steuer für Wohnwagen richtig berechnest.
In diesem Blogbeitrag zeigen wir dir, wie du die Kfz-Steuer für Wohnmobile richtig berechnest.
Ohne TÜV darfst du nicht auf die Straße
Ohne bestandene Hauptuntersuchung darfst du laut Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) mit deinem Wohnmobil oder Wohnwagen nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Hier gelten folgende Regelungen:
- Wohnanhänger: Diese müssen alle zwei Jahre zum TÜV. Ein neuer Wohnwagen bis 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht muss drei Jahre nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung.
- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: ist dein Wohnmobil neu, ist die erste HU nach drei Jahren fällig. Danach muss es alle zwei Jahre zur HU. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden bei der HU wie Pkw behandelt.
- Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen: Spätestens nach 24 Monaten ist die erste Hauptuntersuchung fällig, anschließend muss alle 24 Monate eine Untersuchung stattfinden. Nach dem 6. Jahr ist die Untersuchung alle 12 Monate vorgeschrieben.
- Wohnmobile über 7,5 Tonnen: in diesem Fall ist alle 12 Monate eine Überprüfung vorgeschrieben.
Ausführliche Informationen sowie Checklisten für die Hauptuntersuchung an Wohnmobil und Wohnwagen, stellt der TÜV auf einer Internetseite zur Verfügung.
Kontrolle der Gasanlage
In der Vergangenheit musste die Gasprüfung bei Wohnmobilen alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Für Wohnwagen war sie nicht verpflichtend.
Jetzt ist die Gasprüfung sowohl für Wohnmobile als auch Wohnwagen Pflicht. Seit April 2022 kann sie, anders als vorher, als eigenständige Prüfung unabhängig von der HU durchgeführt werden. Damit sind Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen nicht mehr an TÜV und Dekra gebunden. Auch weitere zertifizierte Betriebe können die Gasprüfung durchführen. Noch bis 1. Januar 2023 ist die Prüfpflicht übergangsweise jedoch ausgesetzt. Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du die Untersuchung aber dennoch alle zwei Jahre durchführen lassen.
Zollbestimmungen in Nicht-EU-Ländern
Dank des Schengen-Abkommens kennen wir in der EU keine Zölle mehr. So lange du deinen Camper oder Wohnwagen nicht gewerblich nutzt, fallen deshalb beim Aufenthalt innerhalb der EU keine Zölle an. Reist du in Länder außerhalb der EU, musst du die jeweiligen Regelungen beachten. Meist sind sechs Monate zollfreier Aufenthalt erlaubt. In Norwegen sind es sogar zwölf Monate.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit beachten
Wenn du mit dem Wohnwagen reist, musst du es auf Autobahn und Landstraße etwas gemächlicher angehen lassen als mit dem PKW alleine. Denn für Caravan und Camper gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, die du unbedingt einhalten solltest. Bei Nichtbeachtung riskierst du sonst Bußgelder und verringerst deine Verkehrssicherheit.
- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: hier gelten die gleichen Geschwindigkeitsvorschriften wie für PKW.
- Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen: Mit diesen Reisemobilen darfst du auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h schnell fahren.
- Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Mit diesen Fahrzeugen darfst du maximal 60 km/h auf der Landstraße und maximal 80 km/h auf der Autobahn fahren.
Wohnwagen: Mit Wohnwagen oder Zeltanhänger darfst du höchstens 80 km/h schnell fahren, es sei denn, dein Anhänger erfüllt die Anforderungen der 9. Ausnahmeverordnung der StVO. Dann darfst du auf der Autobahn auch mit 100 km/h unterwegs sein.
Diese Regelung gilt nur in Deutschland. Andere Länder können abweichende Geschwindigkeitsregelungen für Anhänger erlassen. Seit 2021 dürfen Gespanne auch in der Schweiz 100 km/h fahren.
In diesem Blogbeitrag erfährst du mehr über wichtige Verkehrsregeln für Wohnwagengespanne.
Damit du mit deinem Gespann 100 km/h fahren darfst, musst du folgende Vorgaben einhalten:
Das maximal zulässige Gesamtgewicht deines Zugfahrzeugs darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Außerdem muss dein Zugfahrzeug über ABS verfügen. Der Campinganhänger muss mit Reifen ausgestattet sein, die maximal sechs Jahre alt und bis 120 km/h (Geschwindigkeitsindex L) zugelassen sind. Letztlich muss der Wohnwagen mit einer Stabilisierungseinrichtung oder das Zugfahrzeug mit einem Anhänger-ESP ausgestattet sein.
Die Angaben zur Maximalgeschwindigkeit gelten für Deutschland. Bitte informiere dich vor Reiseantritt immer noch einmal über die jeweils geltenden Verkehrsbestimmungen.
Wichtig ist außerdem, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreitet. Die zulässige Gesamtmasse ergibt sich aus dem Leergewicht des Zugfahrzeugs, multipliziert mit dem Faktor x. Dieser Faktor hängt von der technischen Ausstattung des Wohnanhängers ab.
Wohnwagen ohne hydraulische Stoßdämpfer | Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern | Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern, Anhängerkupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder fahrdynamischem Stabilitätssystem, oder Zugfahrzeug hat fahrdynamisches Stabilitätssystem für Anhänger (muss in der Zulassungsbescheinigung stehen) |
Faktor (x) = 0,3 | Faktor (x) = 0,8 | Faktor (x) = 1,0 |
Ein Beispiel: Ist dein Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet, verfügt aber über keine weiteren Sicherungssysteme, darf sein zulässiges Gesamtgewicht das 0,8-fache vom Leergewicht deines Zugfahrzeugs betragen.
Wiegt dein PKW 1.800 Kilogramm, darf der Caravan maximal 1.440 Kilogramm inklusive Zuladung wiegen.
Um dir eine 100-km/h-Plakette für deinen Wohnwagen zu holen, kannst du dein Gespann bei einer TÜV-Station begutachten lassen.
Sicherheitsvorschriften beim Ziehen vom Wohnwagen
Wenn du mit einem Wohnwagen unterwegs bist, gibt es verschiedene Vorschriften, welche die Straßenverkehrsordnung vorgibt. Hierzu zählen:
- Dein Zugfahrzeug muss über zwei Außenspiegel verfügen, mit welchen du die Kanten am Heck des Caravans sehen kannst.
- In deinem Wohnwagen darf sich während der Fahrt niemand aufhalten.
- Bei einem einachsigen Wohnwagen oder einem Zweiachser mit weniger als einem Meter Achsenabstand bist du verpflichtet, zwei Unterlegkeile dabei zu haben. Voraussetzung ist, dass das zulässige Gesamtgewicht des Caravans mehr als 750 Kilogramm beträgt.
- Dein PKW muss für das Gesamtgewicht des Wohnwagens geeignet sein. Wie schwer dein Wohnwagen sein darf, damit du ihn noch ziehen darfst, steht im Fahrzeugschein.
Parken oder campen?
Parken darfst du mit deinem Wohnmobil grundsätzlich überall dort, wo es nicht explizit verboten ist. Ist dein Reisemobil schwerer als 2,8 Tonnen, darf es nicht mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig geparkt werden. Außerdem darfst du auf Parkplätzen, die nur für PKW zugelassen sind, nicht parken, wenn dein Wohnmobil mehr als 2,8 Tonnen wiegt - auch, wenn du es mit einem PKW-Führerschein fahren darfst.
Mit einem Wohnwagen sieht es anders aus. Ist er vom Zugfahrzeug abgekoppelt, darf er maximal zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Ansonsten gilt das als „Wildcampen“ und es kann ein Bußgeld fällig werden. Bleibt der Wohnanhänger allerdings am Zugfahrzeug angekoppelt, gilt die gleiche Regel wie für Wohnmobile.
Willst du mit dem Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz nicht nur parken, sondern auch übernachten, benötigst du dafür eine Sondergenehmigung.
Wenn du übernachten musst, um deine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen, weil du zu müde zum Fahren bist und eher eine Gefährdung für andere wärst, darfst du für eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz im Wohnmobil oder angekoppelten Wohnwagen schlafen.
Achtung Spezialfall:
Zweitwohnungssteuer auch für Dauercamper
Es gibt noch eine wichtige Regelung, die du beim Dauercampen beachten solltest. Als Dauercamper gilt es, wenn du dein mobiles Zuhause drei Monate und länger nicht bewegst und an einem Platz bleibst. In diesem Fall kann die Kommune, in welcher du vorübergehend lebst, Zweitwohnsitzsteuer erheben.
Sitzplätze im Wohnmobil
Nicht alles, was wie ein Sitzplatz aussieht, ist auch einer. Achte darauf, Personen nur auf zugelassenen Sitzplätzen mitzunehmen.
In der StVO § 21 Personenbeförderung heißt es:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Bei vielen neueren Wohnmobilen sind meist Fahrer- und Beifahrersitze und die Sitzbank in Fahrtrichtung der Dinette mit Gurten ausgestattet. Wie im Auto brauchen Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 m Körpergröße eine geeignete Sitzerhöhung oder Rückhalteeinrichtung.
Falls du Sitzplätze nachrüsten möchtest, kann dir vielleicht ein Gurtbock helfen. Mit einem Gurtbock kannst du relativ einfach aus deiner Sitzbank zwei zur Personenbeförderung geeignete Sitzplätze machen.
Frage vor Umbaumaßnahmen, die massiv die Personen-Sicherheit betreffen, am besten kurz bei einer anerkannten Prüfstelle nach.
Fazit: Regeln sind wichtig für die Sicherheit und ein reibungsloses Miteinander
Auch, wenn die Regeln und Gesetze für Wohnwagen und Wohnmobile auf den ersten Blick ganz schön umfassend sein mögen: Sie sind wichtig, damit du und alle anderen sicher auf den Straßen unterwegs sind.