Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Grundsätzlich gilt die Umtauschpflicht nur für die grauen und rosanen Papierführerscheine. Hast du bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, sind die hier genannten Fristen für dich nicht relevant. Der Umtausch der Papierführerscheine ist in unterschiedliche Fristen gestaffelt. Der schrittweise Umtausch soll eine Überlastung der Behörden verhindern.

Bei Ausstellungsdatum bis 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers für den Zeitpunkt des Umtauschs ausschlaggebend.

  • Vor 1953: Umtausch bis 19.1.2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.1.2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.1.2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.1.2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19.1.2025

Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 werden nach Ausstellungsjahr umgetauscht.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.1.2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.1.2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.1.2028
  • 2008: Umtausch bis 19.1.2029
  • 2009: Umtausch bis 19.1.2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  •  2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Bleiben meine Fahrerlaubnisklassen nach dem Führerscheinumtausch erhalten?

So sieht der aktuelle EU-Führerschein im Scheckkartenformat aus.
So sieht der aktuelle EU-Führerschein im Scheckkartenformat aus. © Bundesdruckerei

Ja, denn bei der Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie handelt es sich um einen reinen Verwaltungsakt. Beim Umtausch des Führerscheins werden alle bestehenden Fahrerlaubnisklassen übernommen. Die Führerscheinstelle wandelt lediglich alte Klassen in die aktuellen Entsprechungen um.

Hast du deinen Autoführerschein vor dem 1. Januar 1999 erworben, wurde dir damals die Klasse 3 erteilt. Diese erlaubt es dir, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen einschließlich Anhänger zu führen. Auf dem neuen EU-Führerschein sind statt der Klasse 3 die aktuellen Erlaubnisklassen B, C1 und C1E vermerkt.


Welche Dokumente benötige ich für den Umtausch?

Damit der Führerscheinumtausch reibungslos verläuft, musst du der Führerscheinstelle folgende Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein

Außerdem musst du eine Gebühr in Höhe von 25 Euro bezahlen.

Umfangreicher wird es, solltest du noch einen alten Papierführerschein besitzen, der nicht an deinem derzeitigen Wohnort ausgestellt wurde. In diesem Fall benötigst du eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Beantragen lässt sich diese über den Internetauftritt des zuständigen Rathauses bzw. Landratsamts, per Post oder auch telefonisch.


Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Die Anpassung an das derzeit gültige Format wird dich nicht vor einem weiteren Führerscheinumtausch bewahren. Nach 15 Jahren verliert der EU-Führerschein seine Gültigkeit, dann musst du einen neuen Führerschein beantragen. Die Befristung soll Fälschungen erschweren, da Passfoto und Personendaten immer aktuell gehalten werden.


Was, wenn ich den Umtausch versäume?

Tauscht du deinen Führerschein nicht rechtzeig um, ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. In Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde die Geldbuße erlassen. Zum Beispiel, wenn ein Umtausch aufgrund von Pandemiebeschränkungen nicht rechtzeitig möglich ist.


Fazit: Umtausch sorgt für Sicherheit

Menschen verändern sich mit der Zeit. Bei einer Verkehrskontrolle können Polizisten manchmal kaum feststellen, ob der vorgezeigte Führerschein tatsächlich zur kontrollierten Person gehört. Gerade ältere Papierführerscheine sind teilweise bis zur Unleserlichkeit vergilbt und Ähnlichkeit mit dem jahrzehntealten Foto hat der Fahrer schon lange nicht mehr. Da ist es durchaus sinnvoll, wenn Ausweisdokumente in regelmäßigen Zeitabständen aktualisiert werden.