Dauercamping: Was ist das eigentlich?
Von Dauercamping spricht man, wenn ein Camper über einen längeren Zeitraum eine Parzelle auf einem Campingplatz mietet. Die Mindestlaufzeit für einen Dauercamper-Mietvertrag ist nicht einheitlich definiert. In der Regel sollte der Vertrag aber mindestens 3 Monate dauern, um als Dauercamper zu gelten. Dauercamper verbringen ihre Zeit auf dem Campingplatz in der Regel in einem Wohnwagen. Ein Zelt oder Wohnmobil wird nur in sehr seltenen Fällen von Dauercampern genutzt. Wie oft man sich auf dem Campingplatz aufhält, ist dabei unerheblich. Viele Dauercamper nutzen ihren Wohnwagen regelmäßig an den Wochenenden, einige wenige Dauercamper wohnen sogar dauerhaft auf dem Campingplatz.
Bei der Vertragslaufzeit gibt es für Dauercamper zwei gebräuchliche Optionen:
- Miete auf unbestimmte Zeit: Der Dauerstellplatz ist solange vermietet, bis eine der beiden Parteien kündigt.
- Jahres- oder Saisonvertrag: die Miete muss jährlich beziehungsweise mit Ablauf der Saison neu beantragt werden.
Es gibt Dauercamper, die ihren Wohnwagen durchgehend auf einem Campingplatz stehen lassen. In diesem Fall spricht man auch von Standwohnwagen. Statt eines herkömmlichen Vorzeltes sind diese Dauercamping-Wohnwagen häufig mit einem gezimmerten Vorbau aus Holz versehen. Manche Dauercamper halten ihren Wohnwagen aber so mobil, dass sie ihn bei Bedarf auch ankuppeln können. Beispielsweise, wenn sie im Sommer für zwei Wochen auf einem anderen Campingplatz Urlaub machen möchten.
Platzgestaltung: dem Dauercamper sind Grenzen gesetzt
Als Dauercamper darfst du deine Parzelle nicht frei nach Lust und Laune gestalten: viele Umbauten sind gesetzlich geregelt, zum Beispiel im Baurecht des jeweiligen Bundeslandes. In erster Linie lohnt sich immer ein Blick in die Platzordnung: hier sind viele Fragen zur Gestaltung der Parzelle geklärt. Folgende Umbauten sind auf dem Campingplatz in der Regel nicht möglich:
- Pflanzen von Bäumen und Hecken sowie das Anlegen von Beeten
- Bauen von Mauern, Schuppen, Carports und anderen Unterständen
- Verlegen von Kabeln und Schläuchen unter der Erde
- Eigenmächtiger Anschluss an eine Wasserleitung
Die Platzordnung regelt unter anderem auch den Einsatz von Sichtschutzzäunen und Absperrungen. So kann beispielsweis eine Maximalhöhe für den Sichtschutz gelten.
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Solltest du den Mietvertrag für deine Parzelle eines Tages kündigen, musst du sie wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen. Auch aus diesem Grund solltest du als Dauercamper keine baulichen Veränderungen vornehmen.
Wohnwagen abstellen: auf den Unterbau achten
Beim Dauercamping darf du den Wohnwagen nicht einfach auf eine Wiese stellen. Denn mit der Zeit sinken Räder und Stützen in den weichen Boden ein. Besser ist es, Platten aus Stein oder Holz unterzulegen. Manche Dauercamper montieren die Reifen auch komplett ab und bocken ihren Caravan mit Steinen oder stabilen Metallstützen auf. Auf diese Art kannst du Standschäden an den Reifen vermeiden.
Pflege der Parzelle: selbst ist der Dauercamper
Als Dauercamper musst du dich um „dein Grundstück“ selbst kümmern. Dazu gehört auch Rasenmähen und Schneeräumen. Befinden sich auf deiner Parzelle Hecken oder Bäume, bist du für deren Pflege zuständig. Dazu zählt auch das Zurückschneiden, sollten Äste zu weit über die Parzelle hinausragen.
TÜV und Steuern: kannst du dir als Dauercamper sparen
Solange dein Wohnwagen angemeldet ist, musst du ihn in den vorgeschriebenen Intervallen beim TÜV vorführen. Dann muss der Wohnwagen so auf der Parzelle geparkt sein, dass du ihn bei Bedarf auch ankuppeln und bewegen kannst.
Nutzt du deinen Wohnwagen wie ein Ferienhaus ausschließlich auf der Parzelle, macht eine Abmeldung durchaus Sinn. Für einen abgemeldeten Wohnwagen entfällt die TÜV-Pflicht, außerdem musst du keine Kfz-Steuer für den Wohnanhänger bezahlen.
Bevor du die Abmeldeunterlagen ausfüllst, solltest du jedoch einen Blick in die Platzordnung werfen. Denn manche Campingplätze verbieten das Abstellen von nicht angemeldeten Wohnwagen.
Gäste empfangen: Besuchsregelung auf dem Campingplatz
Ein Campingplatz ist ein Privatgelände. Daher kann der Eigentümer bestimmen, wer sich auf seinem Platz aufhalten darf. Mietest du eine Parzelle dauerhaft, bezieht sich das Nutzungsrecht in der Regel auf dich und Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder. Besucher müssen sich an der Rezeption anmelden und auf vielen Campingplätzen eine Tagespauschale von wenigen Euro bezahlen. In welchem Umfang der Besuch dann auch Anlagen, wie das Schwimmbad des Campingplatzes, nutzen darf, regelt jeder Platzbetreiber individuell.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Dauercamping
Kann man dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen?
Sagen wir es so: grundsätzlich ist es nicht verboten, auf dem Campingplatz zu wohnen.
Allerdings muss der Eigentümer des Campingplatzes zustimmen und die Anmeldung als Erstwohnsitz genehmigen. Da sich Campingplätze häufig in Erholungsgebieten befinden, gibt es eine weitere gesetzliche Hürde zu überwinden: laut §12 (Abschnitt 7) Baugesetzbuch darf ein Erholungsgebiet nur dann bewohnt werden, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan vorlegt.
Wohnen auf dem Campingplatz hängt also immer von einer Einzelfallentscheidung ab.
Das Bundesmeldegesetz (§20) sagt: […] Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Kann ich als Dauercamper Post empfangen?
Ganz klar: Die Post erreicht jeden Campingplatz. Schließlich bekommt der Campingplatz selbst auch Briefe und Pakete zugestellt. Nur wirst du als Dauercamper in der Regel keinen Briefkasten direkt vor deinem Wohnwagen aufstellen können (außer, der Platzbetreiber bietet einen besonderen Service an und verteilt die Post selbst auf dem Platz). Meistens musst du deine Post an der Rezeption abholen. Manchmal gibt es dort auch extra Postfächer für Dauercamper.
Muss ich als Dauercamper Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?
Kommt darauf an. Und zwar darauf, ob in der örtlichen Zweitwohnungssatzung eine Zweitwohnungssteuer für Dauercamper geregelt ist. Laut Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 2 LB 97/17), muss die jeweils gültige Satzung eine Mindestausstattung für Mobilheime definieren, die es zur Wohnung aufwertet. Gibt die Zweitwohnungssatzung keine konkreten Regelungen für mobile Wohnungen vor, sind gegebenenfalls bereits ausgestellte Steuerbescheide ungültig.
Kann ich auf dem Campingplatz im Home Office arbeiten?
Klar, solange du auf eine stabile Internetverbindung zugreifen kannst, ist auch Home Office auf dem Campingplatz möglich. Vorausgesetzt, dein Arbeitgeber erlaubt dir das Arbeiten vom Campingplatz aus.
Muss ich als Dauercamper GEZ Gebühren bezahlen?
Grundsätzlich müssen Rundfunkgebühren für alle Wohnungen bezahlt werden. Egal, ob sie als Erst- oder Zweitwohnsitz gelten. Der Beitragsservice (ehemals Gebühreneinzugszentrale) definiert einen Wohnwagen dann als Wohnung, wenn er nicht oder nur gelegentlich bewegt wird. Daraus ergibt sich, dass auch Dauercamper Rundfunkgebühren bezahlen müssen.
Wie viel kostet ein Platz für Dauercamper?
Die Kosten für einen Dauercamping-Stellplatz bestehen aus Standplatz, Strom und Versicherung. Für die Parzelle kannst du mit etwa 80 Euro pro Monat rechnen. Für ein Jahr fallen somit weniger als 1000 Euro an. Für die Versicherung kannst du, großzügig berechnet, 15 Euro pro Monat veranschlagen. Der Stromverbrauch ist die größte Variable, denn viele Campingplätze berechnen den Strom nach Verbrauch. Pro Jahr kannst du insgesamt mit rund 1500 Euro für einen Dauerstellplatz rechnen.
Fazit: geregeltes Miteinander
Überall dort, wo Menschen eine Gemeinschaft bilden, regeln Vorschriften das Zusammenleben. So müssen sich auch Dauercamper auf dem Campingplatz an bestimmte Regeln halten. Wenn du jetzt an Gartenzwerg-Klischees à la RTL denkst, liegst du jedoch falsch. Nicht auf jedem Campingplatz bilden die Dauercamper eine eingeschworene Gesellschaft, der Neulinge nur nach überstandener Aufnahmeprüfung beitreten dürfen. In jedem Fall gilt: schaue dir den Campingplatz im Voraus an und nimm Kontakt zu anderen Dauercampern auf. Dann merkst du rechtzeitig, ob die Chemie stimmt.