1. Sichtprüfung der Flüssiggas-Anlage

Die Absperrhähne werden geprüft und geöffnet
Die Absperrhähne werden geprüft und geöffnet © Fritz Berger
  • Druckminderer, Vordruckregler und Druckschlauch werden auf Beschädigungen und Alter kontrolliert. Beide müssen nach spätestens 10 Jahren ab Herstelldatum getauscht werden. Das heißt: Ist zum Beispiel ein Druckregler oder eine Schlauchleitung zum Zeitpunkt der Gasprüfung bereits älter als 10 Jahre, gilt die Gasprüfung als nicht bestanden.
  • Die Halterung der Gasflaschen wird geprüft.
  • Prüfung der Lüftungsöffnung im Gaskasten.
  • Es dürfen sich keine Zündquellen (elektrischen Geräte, Steckdosen, Schalter etc.) im Gaskasten befinden.
  • Die Abgasrohre werden auf Beschädigungen geprüft.
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2. Dichtheitsprüfung

Dichtprüfung durch Druckerhöhung mit Hilfe eines Dichtprüfgeräts.

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Der Gasregler wird vom Schlauch getrennt und durch ein Dichtprüfgerät ersetzt.

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Der Druck in der gesamten Anlage wird mit einem Prüfgerät in der gesamten Gasanlage auf 150 mbar erhöht.

Danach darf der Druck in den nächsten 5 Minuten nur minimal sinken.


3. Brennprobe (Geräteprüfung)

Prüfung der einzelnen Gasgeräte sowie der Sicherheitsventile auf korrekte Funktion.

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Um die Geräte und die Zündsicherung prüfen zu können, wird nach der Dichtheitsprüfung wieder eine Gasflasche angeschlossen.

Brennen alle Flammen? Schalten die Ventile richtig ab?
Brennen alle Flammen? Schalten die Ventile richtig ab? © Fritz Berger
Zünden die Geräte richtig?
Zünden die Geräte richtig? © Fritz Berger
Die Heizung wird gezündet und geprüft.
Die Heizung wird gezündet und geprüft. © Fritz Berger

Die Plakette

Wenn alle Punkte ohne Beanstandungen geprüft werden konnten, gibt es die gelbe Prüfbescheinigung und die Plakette.

So sieht die Plakette aus. Laut dieser Plakette ist die nächste Gasprüfung im März 2022 fällig.
So sieht die Plakette aus. Laut dieser Plakette ist die nächste Gasprüfung im März 2022 fällig. © Fritz Berger

Weitere wichtige Punkte der Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohnmobil

  • Alle zwei Jahre ist eine Prüfung der Flüssiggasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen vorgeschrieben.
  • Notwendig ist die Prüfung auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme.
  • Die Gasprüfung ist eigenständig und unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
  • Die Gasprüfung dürfen weiterhin anerkannte Sachkundige durchführen.
  • Wer die Prüfpflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen.

Übergangsfrist

Liegt derzeit keine gültige Gasprüfung für das Fahrzeug vor, haben Halter bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen


Fazit: ohne gefüllte Gasflasche keine Prüfung

Deshalb solltest du auf jeden Fall prüfen, ob genügend Gas in deiner Flasche vorhanden ist.