Auf die Zulassung achten

Hier wird das Dach ausgeschnitten, um ein Fenster einzusetzen.
Hier wird das Dach ausgeschnitten, um ein Fenster einzusetzen. © photoschmidt

Während die einen ein älteres Reisemobil umbauen und erneuern, freuen sich die anderen darüber, einen Pickup, Kleinbus oder Lieferwagen komplett zum Wohnmobil umzurüsten. Ganz gleich, für welche Variante du dich entscheidest: Am Ende muss dein Fahrzeug eine Straßenzulassung erhalten. Sonst waren deine gesamten Bemühungen, dein Fleiß und deine Handwerkskunst umsonst. Außerdem kann es richtig teuer werden, wenn du ohne gültige Zulassung mit deinem umgebauten Wohnmobil losfährst.

Durch den Umbau ändert sich die Fahrzeugart und deshalb erlischt die Betriebserlaubnis.

Auch der Versicherungsschutz entfällt. Aus dem Grund ist der erste Schritt nach dem Umbau, der Gang zur örtlichen Prüfstelle. 

Bevor es soweit ist, solltest du auf folgendes achten:
Wird dein Reisemobil nicht von der zuständigen Behörde abgenommen, bleibt die ursprüngliche Klassifizierung erhalten. Möchtest du diese Klassifizierung aber ändern, um beispielsweise bei der Steuer oder der Versicherung zu sparen, hast du zwei Möglichkeiten:

• Zulassung als LKW: Wiegt das Reisemobil über 2,8 Tonnen, kann eine Zulassung als LKW erforderlich sein. 
• Zulassung als PKW: In diesem Fall gilt alles, was du einbaust, als Ladung. Diese musst du dann gemäß Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung sichern. Möchtest du eine neue Zulassung umgehen und dein PKW soll auch dieser Klassifizierung weiter angehören, so könntest du herausnehmbare Wohneinheiten in deinem Fahrzeug platzieren. Achte aber immer auf eine ausreichende Sicherung während der Fahrt. 

Grundsätzlich gilt ein Reisemobil im erweiterten Sinn als PKW und fällt als "Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil" unter die Fahrzeugklasse M. Deshalb ist es wichtig, dass du beim Umbau eines Nutzfahrzeugs, wie beispielsweise einem Transporter, darauf achtest, dass du die zulässige Gesamtlast durch die Einbaumöbel nicht überschreitest.


Was fordert die Straßenverkehrszulassungsverordnung?

Damit einen PKW oder ein Nutzfahrzeug als Wohnmobil zugelassen werden kann, fordert die StVZO Schlaf- und Sitzgelegenheiten sowie einen Tisch und Raum für Gepäck. Die Einbauten, ausgenommen der Tisch, müssen fest mit dem Fahrzeug verankert sein und die Stehhöhe muss mindestens 1,70 Meter betragen. In der Praxis handhaben die Zulassungsstellen von TÜV, DEKRA und anderen diese Kriterien jedoch unterschiedlich. Deshalb sollte dein erster Weg vor dem Umbau zum TÜV oder DEKRA führen. Dort kannst du gezielt nachfragen, welche Kriterien für die erfolgreiche Zulassung erfüllt sein müssen. 

Die Verkleidung wird zugeschnitten.
Die Verkleidung wird zugeschnitten. © photoschmidt
Die Matten werden an das Fahrzeugdach geklebt.
Die Matten werden an das Fahrzeugdach geklebt. © photoschmidt

Grundsätzlich gilt für alles, was du an deinem Fahrzeug veränderst, dass es sicher sein und den Normen und Vorschriften entsprechen muss.


Mobiliar

Die Prüfer von TÜV & Co. werden darauf achten, dass alle Türen oder Klappen während der Fahrt verschlossen werden können. Außerdem sollten Schränke oder Tische keine scharfen Kanten aufweisen.


Gasanschlüsse

Frei aufgestellte Gaskocher dürfen in der Regel nicht verbaut werden. Wichtig ist, dass das Kochfeld fest eingebaut wird. Solltest du einen Gaskartuschenkocher verwenden, muss er eine Zündsicherung haben. Alternativ können auch Elektrokochplatten verbaut werden, die jedoch VDE-Vorschriften erfüllen müssen. Eingebaute Flüssiggasanlagen müssen den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 607 entsprechen.


Heizung

Geschlossene Fahrzeug müssen laut StVZO über eine Heizungsanlage verfügen. Je nach Zulassungsstelle kann deshalb gefordert werden, dass du auch deinen Wohnraum im Reisemobil mit einer Heizung ausstattest. Alle Zusatzheizungen, die du verwendest, müssen eine Bauartgenehmigung haben. Verwendest du eine Gasheizung, musst du nach G 607 eine Gasprüfung vornehmen lassen und diese alle 2 Jahre wiederholen. Hier erfährt du alles Wissenswerte zu Heizungen im Wohnmobil.


Aufbaurichtlinien der Hersteller

Baust du dein Fahrzeug um, solltest du auf die Vorgaben der Hersteller achten. Sie geben wichtige Hinweise darauf, wie schwer mögliche Aufbauten sein dürfen und wo diese befestigt werden können. Die Rückversicherung beim Hersteller ist wichtig, denn wenn du tragende Karosserie-Elemente veränderst, muss der Hersteller die Veränderung eventuell freigeben.


Brandschutz

Empfehlenswert ist es, wenn du zum Ausbau deines Reisemobils nur schwer entflammbare sowie splittersichere Materialien verwendest.


Fluchtwege

Experten empfehlen, dass du beim Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchtwege einplanst, die auf unterschiedlichen Fahrzeugseiten zu finden sind.


Scheiben

Alle Scheiben, die du einbaust, müssen eine Bauartgenehmigung haben und über ein entsprechendes Prüfzeichen verfügen.


Einstiege

Damit du dein Reisemobil gefahrlos betreten kannst, sollte die untere Trittstufe nicht höher als 50 Zentimeter sein. Separate Eingangstüren sollten an der rechten Fahrzeugseite eingebaut werden, zweiflügelige Türen sollten sich überlappend öffnen, wobei der vordere Türflügel den hinteren überlappt.


Sichere Belüftung

Achte darauf, dass dein Wohnbereich ausreichend belüftetet und entlüftet wird. Dabei darf es keine Verbindung zwischen der Belüftungsanlage und der Abgasanlage, der Standheizung oder der Flüssiggasanlage geben.


Sitzplätze

Für deine Sitzplätze während der Fahrt gelten besondere Voraussetzungen

- erstmalige Zulassung des Fahrzeugs vor 1992:
alle Sitze benötigen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit entsprechenden Verankerungspunkten sowie geeignete Abstützungen, wenn die Sitze quer zur Fahrtrichtung montiert werden.

- erstmalige Zulassung deines Fahrzeugs nach dem 1.1.1992: 
Hier gelten die gleichen Anforderungen wie zuvor. Zusätzlich müssen auf den vorderen äußeren Plätzen Dreipunktgurte verbaut werden. Auf den übrigen Plätzen reichen Beckengurte. Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Es werden Kopfstützen empfohlen.

- seit dem 1.10.1999 gilt für neu zugelassene Wohnmobile:
Du musst 3-Punkt-Automatikgurte auf den vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung verwenden sowie auf den hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, sofern dein Reisemobil 2,5 Tonnen Gesamtgewicht nicht überschreitet.

- mit der Erstzulassung seit dem 1.10.2004 gilt für Reisemobile bis 2,5 Tonnen:
All deine Sitze, die während der Fahrt genutzt werden können, benötigen Automatik-3-Punkt-Gurte.

- mit der Erstzulassung ab dem 20.10.2007 gilt für dein Reisemobil: 
Du darfst keine Sitze mehr quer zur Fahrtrichtung einbauen, da diese keine ausreichende Sicherheit bei einem Unfall bieten.

In diesem Blogbeitrag zeige ich dir, wie du den Kindersitz im Wohnmobil sicher befestigst.


Elektrik

Alle elektrischen Anlagen, die du in deinem Reisemobil installierst, müssen den VDE-Vorschriften genügen. So soll Brand- oder Explosionsgefahr bei Kurzschlüssen vorgebeugt werden. Wie du dich vor Feuer im Wohnmobil schützt, liest du hier.


Fazit: Vielfältige Regelungen beim Ausbau sind zu beachten

Um dir böse Überraschungen nach dem Umbau deines Fahrzeugs zum Wohnmobil zu ersparen, empfehlen wir dir, vorher Rat bei einer zugelassenen Prüfstelle von TÜV oder DEKRA einzuholen. Manche Ausbaufirmen oder auch Prüfstellen bieten auf ihrer Webseite zusätzlich Broschüren oder Informationen zum Herunterladen an.