Heizung und Kühlschrank benötigen Gas
Wer in der kalten Jahreszeit sein Urlaubsziel erreicht, möchte sofort im warmen Wohnmobil oder Wohnwagen Platz nehmen. Zu Recht fragen sich daher viele Camper, ob sie ihr Wohnmobil oder ihren Wohnwagen auch während der Fahrt beheizen dürfen. Da in Campingfahrzeugen in der Regel Gasheizungen verbaut sind, stellt sich außerdem die Frage, ob der Gasbetrieb während der Fahrt generell erlaubt ist. Denn häufig lassen sich auch Kühlschrank oder Kühlbox mit Gas betreiben.
Heizen mit Diesel während der Fahrt
Ist dein Wohnmobil mit einer Dieselheizung ausgestattet, darfst du in jedem Fall während der Fahrt heizen. Denn Dieselheizungen sind dafür grundsätzlich ausgelegt. Bedenke allerdings, dass die Heizung Treibstoff benötigt. Wird dieser nicht in einem gesonderten Tank gelagert, zwingt dich der höhere Verbrauch auf langen Strecken häufiger zum Tankstopp.
Heizen mit Gas während der Fahrt
Gasheizungen (z.B. Truma Combi) dürfen während der Fahrt nur in Betrieb genommen werden, wenn die Gasanlage mit zwei bestimmten Sicherheitsvorrichtungen versehen ist.
Bedingung Nummer 1: Crashsensor
Während der Fahrt darfst du die Gasanlage nur betreiben, wenn ein Crashsensor vorhanden ist. Dabei handelt es sich um ein Sicherheitsventil am Gasdruckregler. Hauptbestandteil des Crashsensors ist eine Stahlkugel. Diese sitzt mittig in einer speziellen Halterung und hält dadurch das Gasabsperrventil offen. Bei einem Aufprall fällt die Kugel aus ihrer Halterung heraus. Daraufhin schließt das Ventil sofort die Gaszufuhr.
Hier findest du den Gasdruckregler Truma Monocontrol im Berger Onlineshop.
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Bedingung Nummer 2: Schlauchbruchsicherung
Die Schlauchbruchsicherung (SBS) befindet sich zwischen Druckregler und Schlauchleitung und schützt im Falle eines Lecks an der Schlauchleitung vor unkontrolliertem Gasaustritt. Sobald Gas aus dem Schlauch austritt, sperrt ein Schließkegel die Gaszufuhr ab.
Sowohl Crashsensor als auch Gasschläuche müssen spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Das Alter der betreffenden Komponenten wird bei jeder Gasprüfung gecheckt. Daher musst du dir die Austauschfrist selbst nicht merken.
Hier findest du den Gasschlauch von GOK im Berger Onlineshop.
Eine Schlauchbruchsicherung ist auch für Gasgeräte wie Grills und Gaskocher vorgeschrieben, wenn deren Schlauchleitung länger als 1,5 Meter ist.
Kühlschrank während der Fahrt mit Gas betreiben
Ob eine Gasheizung während der Fahrt in Betrieb genommen werden darf, hängt also mehr von der Gasanlage als von der Heizung selbst ab. Erfüllt die Gasanlage die oben genannten Voraussetzungen (Crashsensor und Schlauchbruchsicherung), darf auch ein Absorberkühlschrank oder eine Absorberkühlbox während der Fahrt im Gasbetrieb aktiv sein.
Tipp: moderne Kühlschränke lassen sich auch mit Batteriestrom ausreichend leistungsstark betreiben. In der Praxis ist die Batterie dem Gasbetrieb meist vorzuziehen. Das ist günstiger und reduziert die Anzahl der Flaschenwechsel.
Auf Fähren und bei längeren Tankstopps muss die Gasanlage aus Sicherheitsgründen abgestellt und die Gasflaschen zugedreht werden.
Bestandsschutz für ältere Campingfahrzeuge
Wohnmobile und Wohnwagen mit Baujahr vor Januar 2007 sind von dieser Sicherheitsvorschrift ausgenommen. Für sie gilt mit Ausnahme von Frankreich in fast ganz Europa Bestandsschutz. Das heißt, du darfst die Gasanlage in einem entsprechend alten Campingfahrzeug auch dann betreiben, wenn weder Crashsensor noch Schlauchbruchsicherung vorhanden sind.
Fazit: Sicherheit zum Nachrüsten
Es ist von Vorteil, wenn Heizung und Kühlschrank bereits während der Anreise aktiv sind. Sollte dein Wohnmobil oder Wohnwagen nicht über die vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale verfügen, lohnt sich die Nachrüstung von Crashsensor und Schlauchbruchsicherung in jedem Fall. Umbauten an der Gasanlage sind jedoch nichts für den Hobbyschrauber. Lass solche Arbeiten nur von einer Fachwerkstatt durchführen.