Grundsätzliche Park-Vorschriften laut StVO

Schauen wir uns zuerst an, was die Straßenverkehrsordnung zum Parken von Wohnmobilen unter 7,5 Tonnen zGG sagt.

Da dieses Wohnmobil weniger als 3,5 Tonnen wiegt, darf es am Straßenrand wie ein PKW geparkt werden.
Da dieses Wohnmobil weniger als 3,5 Tonnen wiegt, darf es am Straßenrand wie ein PKW geparkt werden. © Fritz Berger
  • Um auf öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, muss das Fahrzeug zugelassen sein.
  • Es gibt Parkplätze, die allein Pkw vorbehalten sind. Das kennzeichnet ein weißes Verkehrsschild mit einem Auto darauf (VZ 1010-58).
  • Ein abgestelltes Wohnmobil darf weder Verkehrsschilder, Hydranten, Gullideckel und Ampeln verdecken, noch darf es eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer sein.
  • Zudem müssen die Parkplatzmarkierungen eingehalten werden.
  • (Halbseitiges) Parken auf dem Gehweg ist lediglich für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen gestattet.
  • Parkst du am Straßenrand, muss seitlich mindestens 2,65 Meter Platz sein, damit auch große Fahrzeuge wie Mülllaster und Rettungswagen vorbeikommen.

Wie lange darf ich mein Wohnmobil abstellen?

Solange du dein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen nach den Vorgaben der StVO parkst, kannst du es an dem Ort deiner Wahl für lange Zeit stehen lassen. Spätestens nach sechs Monaten sollte es wieder bewegt werden.

Wohnmobile, die über 7,5 Tonnen wiegen, dürfen nachts zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in reinen Wohngebieten nicht abgestellt werden.

Saisonkennzeichen

Für Wohnmobil mit Saisonkennzeichen gilt: Sie dürfen nur während sie angemeldet sind auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.


Parken für Kastenwagen mit Wohnmobil-Zulassung

Microcamper oder Vans mit weniger als 2,8 Tonnen zGG dürften auch Parkplätze nutzen, die für PKW ausgeschildert sind. Sobald der Van aber als „Sonstiges Kfz Wohnmobil“ zugelassen ist, gilt das nicht mehr. Das Abstellen des Wohnmobils auf einem PKW-Parkplatz zieht ein Bußgeld nach sich.


Beleuchtung für ein geparktes Wohnmobil

Alle Fahrzeuge müssen, wenn sie nachts ganz oder teilweise auf der Fahrbahn abgestellt werden, gekennzeichnet werden. Innerorts wird die Straßenbeleuchtung bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zGG als ausreichend angesehen.

Schwerere Wohnmobile aber müssen zwingend gekennzeichnet werden. Innerhalb einer Ortschaft reicht die Parkleuchte aus, außerhalb schaltest du besser das Standlicht oder eine Zusatzbeleuchtung ein. Alternativ erlaubt die StVo auch weiß-rot gestreifte Schilder, die dann vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden müssen.

In diesem Blogbeitrag zeige ich dir, wie du überstehende Ladung kennzeichnen musst.


Parken heißt nicht übernachten

Du darfst in deinem geparkten Wohnmobil in Deutschland prinzipiell nicht übernachten. Die einzige Ausnahme nennt der Gesetzgeber "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Sprich: Bist du zu müde, um weiter zu fahren, darfst du maximal 10 Stunden in deinem geparkten Wohnmobil schlafen. Dabei darfst du kein Campingverhalten zeigen.

Hier darf nicht gecampt werden.
Hier darf nicht gecampt werden. © Andie_Alpion - stock.adobe.com

Fazit: Parken erlaubt, aber …

Das Parken von Wohnmobilen ist auf öffentlichen Flächen grundsätzlich erlaubt, solange du die StVo beachtest. Oft ist es aber auf Grund von Größe und Gewicht des Campers schwer, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Achte deswegen besonders darauf, andere Verkehrsteilnehmer durch dein abgestelltes Wohnmobil nicht zu gefährden oder zu stören.